Am 1. November tritt eine Novelle des Personenstandsgesetzes in Kraft. Danach wird es künftig auch offiziell nicht mehr nur Männer und Frauen, sondern auch Menschen mit unbestimmtem Geschlecht geben.
Bisher musste jeder Mensch direkt nach der Geburt dem männlichen oder dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden. Der neue Paragraph 22 des Gesetzes beseitigt diese zwingende Einordnung. Demnach soll bei Babys mit uneindeutigen Genitalien im Geburtenregister künftig keine Geschlechtszugehörigkeit mehr eingetragen werden.
Immerhin ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wenn auch nur ein kleiner. In unseren Forderungen heißt es dazu:
„Die Einteilung der Menschen ausschließlich in zwei durch Geburt vorgegebene Geschlechter passt nicht für alle Menschen und gehört daher abgeschafft. Unser Ziel ist, dass weder dem Geschlecht, noch der Sexualität, noch der Herkunft bei der Beurteilung eines Menschen Bedeutung beigemessen wird:
• Bei Geburt darf das Geschlecht weder im Ausweis noch in sonstigen Dokumenten aufgenommen werden.
• Es muss die Möglichkeit gegeben sein, einen geschlechtsneutralen Vornamen zu wählen.
• Wir fordern, den Operationszwang bei Doppelgeschlechtlichen, die Zwangstherapien, die amtlichen Geschlechtszuweisungen und die Geschlechtsspezifizierung in behördlichen Dokumenten abzuschaffen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sind insbesondere Zwangsoperationen verfassungswidrig. Nicht nur das zeigt, dass unsere Forderungen nicht aus der Luft gegriffen sind.
• Es muss möglich sein, den Vornamen ohne diskriminierende Verfahren beim Standesamt ändern zu lassen.“
Die Auswirkungen der Neuerung auf das Melde- und Paßrecht und auf andere Rechtsgebiete sind offenbar noch nicht geregelt und ob es mit der Novelle künftig verboten sein wird, intersexuelle Babys operativ in eine Richtung (fast Ausschließlich zum weiblichen Geschlecht) zu „korrigieren“ ist noch unklar.
Es scheint aber nicht der Fall zu sein, denn Betroffenenverbände wie „Zwischengeschlecht“ kritisieren genau diese Unklarheit – ebenso, dass Ärzte und Eltern weiterhin über solche menschenrechtswidrigen Eingriffe entscheiden dürfen.
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