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»Geschlechtzuordnung« muss nicht mehr direkt nach der Geburt vorgenommen werden

Wie ein Bericht von Bianca Schilling vom SWR auf der Homepage der Tagesschau meldet, muss das Geschlecht Neugeborener seit dem 1.11.2013 in der BRD nicht mehr direkt nach der Geburt festgelegt werden.

Neugeborene die nicht als Junge oder Mädchen zugeordnet werden können, können jetzt ohne Geschlechtsangabe ins Geburtenregister eingetragen werden. Diese Änderung soll den Druck von den Eltern nehmen, vorschnell geschlechtsangleichende Eingriffe vornehmen zu lassen.

Dieser Druck, der in erster Linie von den operierenden Ärzten verursacht wird, die in der Regel aus intersexuellen Neugeborenen Mädchen zurecht schnippeln, wird dadurch aber nur auf später verschoben.

Deshalb kann diese Neuregelung nur als erster Schritt in die richtige Richtung gewertet werden.

Aus unseren Forderungen:

„Die Einteilung der Menschen ausschließlich in zwei durch Geburt vorgegebene Geschlechter passt nicht für alle Menschen und gehört daher abgeschafft.

Unser Ziel ist, dass weder dem Geschlecht, noch der Sexualität, noch der Herkunft bei der Beurteilung eines Menschen Bedeutung beigemessen wird:

• Bei Geburt darf das Geschlecht weder im Ausweis noch in sonstigen Dokumenten aufgenommen werden.

• Es muss die Möglichkeit gegeben sein, einen geschlechtsneutralen Vornamen zu wählen.

• Wir fordern, den Operationszwang bei Doppelgeschlechtlichen, die Zwangstherapien, die amtlichen Geschlechtszuweisungen und die Geschlechtsspezifizierung in behördlichen Dokumenten abzuschaffen.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sind insbesondere Zwangsoperationen verfassungswidrig. Nicht nur das zeigt, dass unsere Forderungen nicht aus der Luft gegriffen sind. (…)“


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