Am 27. Dezember 2009 hat Hans-Werner Sperber eine Petition auf den Weg gebracht. Es geht um eine Grundgsetzänderung, in dem der Artikel 3 geändert werden soll.
Absatz 3 soll um das Merkmal „sexuelle Identität“ erweitert werden. Bisher steht dort: „(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Jeder kann bis zum 3. März 2010 diese Petition mitzeichnen, wenn mindestens 20.000 Unterschriften zusammenkommen, muss sich der Petitionsausschuss des Bundestags damit beschäftigen. Auch wenn wir diesen kleinen positiven Schritt den diese GG Änderung bringen würde unterstützen, sehen wir dass eine Gleichbehandlung in diesem System nicht erreichbar sein wird. Wir sind auch skeptisch, ob diesem Antrag zugestimmt wird. Begründet wird diese Petition mit diesem Text:
„Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen sind in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote haben die rechtliche Situation der Betroffenen zwar verbessert. Die fehlende Berücksichtigung in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) wirkt sich aber bis heute negativ auf die gesellschaftliche und rechtliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen aus. Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schafft eine klare Maßgabe für den einfachen Gesetzgeber. Letztlich steht es für das deutliche Bekenntnis, dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung unter keinen Umständen rechtfertigen können.“
Trotz unserer Bedenken, unterstützt diese Petition!
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition%3bsa=details%3bpetition=9001