Das Transsexuellengesetz (TSG) enthält nach diversen fortschrittlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) immer noch Bestimmungen, die mit der Achtung der Würde und der Selbstbestimmung von Trans*-Menschen nicht vereinbar sind, und die zudem ausschließend gegenüber Transgender und intersex Menschen sind. Es enthält auch Regelungen, die sich in der Praxis als unzureichend erwiesen haben und trägt zur Diskriminierungsanfälligkeit bei. Im September 2011 hatte sich daher ein bundesweiter, offener, partizipativer, parteiunabhängiger und selbstorganisierter Arbeitskreis gebildet, an dem über 30 Trans*- und Inter*-Gruppen sowie Einzelpersonen beteiligt waren. Die selbstgestellte Aufgabe bestand darin, sich auf gemeinsame, zentrale Forderungen aus den trans* und inter* Communities zur Reform des Transsexuellenrechtes zu verständigen und diese auszuformulieren. Im Juni 2012 wurde das hiermit vorliegende Konsenspapier fertiggestellt. Es steht ab sofort allen Einzelpersonen, Verbänden, Vereinen und Gruppen zur Unterzeichnung offen, die diese Positionen ebenfalls unterstützen wollen.
Der bundesweite Arbeitskreis TSG-Reform,
1. Juni 2012
Informationen und unterschreiben:http://www.tsgreform.de
Um die Überparteilichkeit zu wahren, ist es Parteien und auch Kommissionen von Parteien leider nicht möglich zu unterzeichnen. Wir von DKP queer finden diese Initiative aber ausgesprochen unterstützenswert und bitten uns nahestehende Menschen deshalb, als Einzelpersonen zu unterschreiben.
Aus unseren Forderungen: „Abschaffung der erzwungenen Einteilung in zwei Geschlechter! Die Einteilung der Menschen ausschließlich in zwei durch Geburt vorgegebene Geschlechter passt nicht für alle Menschen und gehört daher abgeschafft. Unser Ziel ist, dass weder dem Geschlecht, noch der Sexualität, noch der Herkunft bei der Beurteilung eines Menschen Bedeutung beigemessen wird:
• Bei Geburt darf das Geschlecht weder im Ausweis noch in sonstigen Dokumenten aufgenommen werden.
• Es muss die Möglichkeit gegeben sein, einen geschlechtsneutralen Vornamen zu wählen.
• Wir fordern, den Operationszwang bei Doppelgeschlechtlichen, die Zwangstherapien, die amtlichen Geschlechtszuweisungen und die Geschlechtsspezifizierung in behördlichen Dokumenten abzuschaffen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sind insbesondere Zwangsoperationen verfassungswidrig. Nicht nur das zeigt, dass unsere Forderungen nicht aus der Luft gegriffen sind.
• Es muss möglich sein, den Vornamen ohne diskriminierende Verfahren beim Standesamt ändern zu lassen.“